In Ihrem Testament können Sie auch Personen und Organisationen begünstigen, die nicht zur Erbengemeinschaft gehören. Dazu führen Sie die Person oder gemeinnützige Institution mit Namen und Adresse im Testament auf. So können Sie Gegenstände wie Schmuck und Kunstwerke, aber auch bestimmte Geldbeträge vererben.
Wenn Sie Pro Senectute Appenzell Ausserrhoden als Erbin einsetzen, begünstigen Sie uns anteilsmässig an Ihrem Nachlass. So erhalten wir beispielsweise einen Drittel Ihres Nachlasses. Wie hoch dieser Anteil an der Erbschaft ist, bestimmen Sie innerhalb der verfügbaren freien Quote selber. Die freie Quote ist jener Teil aus Ihrem Nachlass, der nicht pflichtteilgeschützt ist. Ein Pflichtteil steht Ehegatten, Nachkommen und Eltern zu.
Sie können uns in Ihrem Testament auch mit einem Legat begünstigen. Dazu bestimmen Sie schriftlich in Ihrem Testament einen festen Betrag, mit dem Sie uns nach Ihrem Tod unterstützen möchten.
Für Begünstigte kann eine Erbschaft hohe Erbschaftssteuern nach sich ziehen. Die Höhe der Steuer ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Als Zewo-zertifiziertes Hilfswerk sind wir steuerbefreit. Ihr Geld kommt also vollständig den älteren Menschen in Appenzell Ausserrhoden zugute.
Wenn Sie mehr über das Verfassen eines Testaments wissen möchten, empfehlen wir Ihnen den etablierten Beobachter-Ratgeber «Testament, Erbschaft» von Dr. iur. Benno Studer. Sie können bei uns auch die Gratis-Broschüre „Etwas Bleibendes hinterlassen“ mit Informationen zum Testament bestellen.
Eine gute Adresse in Appenzell Ausserrhoden sind die Erbschaftsämter, welche beraten und zu moderaten Kosten rechtsgültige Testamente nach ihrem Wunsch verfassen.