Die Erstellung einer Verfügung von Todes wegen sollte deshalb nicht auf die lange Bank geschoben und erst kurz vor dem Tod angegangen werden.
Gerade wenn es darum geht, dass die Erben nicht nur ihren Pflichtteil erhalten sollen oder Personen ausserhalb der Erbfolge begünstig werden sollen, sind schriftliche Regelungen wichtig.
Zum Abfassen eines Testaments haben Sie zwei grundsätzliche Möglichkeiten:
a) selber schreiben (alles handschriftlich)
b) Erstellung durch Erbschaftsamt oder ein Notariat (bei Ehe-/Erbverträgen ist nur Variante b möglich)
Wir beraten Sie gerne über die grundsätzlichen Möglichkeiten und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden führen die Gemeinden ein Erbschaftsamt. Dorthin können Sie sich beim Abfassen eines Testaments oder Ehe-/Erbvertrag wenden. Die Erbschaftsämter sind in der Regel kostengünstiger als Notariate.
Corona-Impfung online anmelden? Wir helfen Ihnen dabei und erledigen das gerne für Sie. Melden Sie sich unter Telefon 071 353 50 39.
Sämtliche Kurs- und Sportangebote finden aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres nicht statt.
Unsere übrigen Dienste (Hilfen zu Hause, Alltagshilfen, Beratungen, Administrative Begleitungen etc.) laufen wie gewohnt weiter. Selbstverständlich halten wir uns dabei sehr strikt an die erforderlichen Schutzmassnahmen.
Infos unter Telefon 071 353 50 30.