Für die Anpassung ist eine fachliche Beratung nötig. Nach einer ohrenärztlichen Abklärung empfiehlt sich deshalb die Beratung und der Kauf durch ein anerkanntes Hörcenter. Sie garantieren zudem einen einwandfreien Service. AHV-Rentner und AHV-Rentnerinnen erhalten unabhängig von ihrem Vermögen einen Pauschalbetrag von Fr. 630.- pro Hörgerät (nur für einseitige Versorgung).
Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular, das bei jeder AHV-Zweigstelle erhältlich ist. Leistungen aus der Zusatzversicherung der Krankenkasse sind abzuklären. Bezüger von Ergänzungsleistungen erhalten zusätzlich 25% des Pauschalbetrags.
Corona-Impfung online anmelden? Wir helfen Ihnen dabei und erledigen das gerne für Sie. Melden Sie sich unter Telefon 071 353 50 39.
Sämtliche Kurs- und Sportangebote finden aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres nicht statt.
Unsere übrigen Dienste (Hilfen zu Hause, Alltagshilfen, Beratungen, Administrative Begleitungen etc.) laufen wie gewohnt weiter. Selbstverständlich halten wir uns dabei sehr strikt an die erforderlichen Schutzmassnahmen.
Infos unter Telefon 071 353 50 30.