Für die Berechnung des Anspruchs sind Richtprämien massgebend, die jährlich neu vom Regierungsrat festgelegt werden. Die Berechnung erfolgt aufgrund der ausserrhodischen Steuerveranlagung des vorletzten Jahres.
Das Antragsformular, das bei jeder AHV-Zweigstelle bezogen werden kann, muss jedes Jahr bis am 31. März bei der AHV-Gemeindezweigstelle jener Gemeinde eingereicht werden, in welcher am 1.1.des Jahres der Anmeldung Wohnsitz war. Anträge, die nicht fristgerecht geltend gemacht werden, verwirken.
Corona-Impfung online anmelden? Wir helfen Ihnen dabei und erledigen das gerne für Sie. Melden Sie sich unter Telefon 071 353 50 39.
Sämtliche Kurs- und Sportangebote finden aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres nicht statt.
Unsere übrigen Dienste (Hilfen zu Hause, Alltagshilfen, Beratungen, Administrative Begleitungen etc.) laufen wie gewohnt weiter. Selbstverständlich halten wir uns dabei sehr strikt an die erforderlichen Schutzmassnahmen.
Infos unter Telefon 071 353 50 30.