Altersrenten erhalten Frauen ab dem vollendeten 64. Altersjahr, Männer ab dem vollendeten 65. Altersjahr. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor dem 64./65. Altersjahr AHV-Renten zu beziehen, jedoch nur unter bestimmten Auflagen und mit einer Rentenkürzung. Ebenso kann der Bezug einer AHV-Rente um bis zu maximal fünf Jahre aufgeschoben werden. Abhängig von der Zeitdauer des Aufschubs der Rente wird ein Zuschlag zu dieser gewährt. Hinterlassenenrenten erhalten Witwen; Witwer nur sofern sie unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder im gemeinsamen Haushalt haben.